Was haben §14a EnWG, §9 EEG und Redispatch 2.0 gemeinsam?

Ein Blick auf die neuen Anforderungen für Verteilnetzbetreiber – und wie digitale Lösungen helfen, den Überblick zu behalten. Die regulatorische Landschaft für Verteilnetzbetreiber befindet sich im Wandel. Mit der Reform des §14a EnWG, den Vorgaben aus §9 EEG und den Anforderungen durch Redispatch 2.0 ergeben sich tiefgreifende Veränderungen in der Art und Weise, wie Stromnetze geplant, betrieben und gesteuert werden müssen.

Auf den ersten Blick wirken diese Regelwerke unabhängig voneinander – doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Sie alle greifen ineinander und verfolgen ein gemeinsames Ziel.

Was haben §14a EnWG, §9 EEG und Redispatch 2.0 gemeinsam

 

Das gemeinsame Ziel: Netzengpässe verhindern, Flexibilität ermöglichen, Energiewende beschleunigen

14a EnWG, §9 EEG und Redispatch 2.0 adressieren dieselbe Herausforderung: den sicheren und effizienten Betrieb eines zunehmend dynamischen Stromnetzes im Zuge der Energiewende. Sie eint die Notwendigkeit, Lastflüsse intelligent zu steuern, Netzkapazitäten besser auszunutzen und die Integration von Erzeugern und Verbrauchern digital und datenbasiert zu organisieren.

 

§14a EnWG: Steuerung von Verbrauchseinrichtungen im Netz


Seit dem 1. Januar 2024 ist §14a EnWG in der überarbeiteten Form in Kraft. Der Paragraf erlaubt es, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur netzdienlich zu regeln. Netzbetreiber erhalten so die Möglichkeit, bei drohenden Engpässen gezielt auf den Leistungsbezug dieser Anlagen einzuwirken und die Netzsituation zu entspannen. 

Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Seite §14a EnWG – Überblick 

 

§9 EEG: Netzverträglicher Zubau von Erzeugungsanlagen


Paragraph 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelt die technischen Vorgaben für den Anschluss von EEG-Anlagen. Dazu gehört insbesondere, dass der Netzanschluss so ausgestaltet sein muss, dass ein Einspeisemanagement möglich ist. Das bedeutet auch Einspeiser müssen bei drohenden Netzüberlastungen gezielt gesteuert werden können – beispielsweise durch Reduktion der Einspeisung.

Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Seite §9 EEG – im Überblick

 

Redispatch 2.0: Vorausschauende Prognosen

Mit Redispatch 2.0 ist die Verantwortung für die Vermeidung von Netzengpässen nicht mehr nur Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber. Seit 2021 sind auch Verteilnetzbetreiber verpflichtet, dezentrale Erzeuger ab 100 kW sowie nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einzubinden. Dazu braucht es vorausschauende Prognosen, koordinierte Steuerungsprozesse und eine umfassende Datenlage zu den technischen und wirtschaftlichen Parametern der Anlagen.

Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Seite Redispatch 2.0: Neue Anforderungen, neue Chancen für Verteilnetzbetreiber

 

Was bedeutet das für Verteilnetzbetreiber konkret?

Die drei Regelwerke unterscheiden sich in der Spannungsebene und ihrer Zielgruppe – §14a betrifft steuerbare Verbraucher, §9 EEG richtet sich an Erzeuger, Redispatch 2.0 betrifft sowohl Erzeugungs- als auch Verbrauchseinheiten, aber sie verlangen alle: 

  • Mehr Netztransparenz in der Mittel- und Niederspannung 
  • Automatisierte Steuerbarkeit von Anlagen im Netz 
  • Schnittstellenfähige Plattformen, die regulatorische Prozesse in bestehende Betriebs- und Planungssysteme integrieren 
  • Standardisierte Datenmodelle zur Kommunikation mit Marktpartnern 
  • Dokumentation und Nachweisfähigkeit gegenüber Behörden und Marktakteuren 

 

Drei Vorschriften – ein gemeinsamer Handlungsrahmen

Wer als Verteilnetzbetreiber §14a EnWG, §9 EEG und Redispatch 2.0 nicht als separate Projekte, sondern als Teile eines gemeinsamen digitalen Transformationsprozesses versteht, kann regulatorische Sicherheit, Netzstabilität und Effizienz miteinander verbinden. Entscheidend ist eine Plattformlösung, die alle Anforderungen integriert – und genau das bietet envelio mit der IGP. 

Jetzt handeln – denn die Anforderungen steigen. Und wer heute digitalisiert, sichert sich morgen mehr Handlungsfähigkeit. Aber nicht nur gemeinsam nutzbare digitale Tools schaffen erhebliche Vorteile, gleichzeitig müssen auch Prozess neu gedacht kooperative Arbeitsweisen ausgebaut werden. Dafür steht das Prinzip PlanOps. 

Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Seite PlanOps in der Praxis