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Die steigende Einspeisung erneuerbarer Energien in Verteilnetzen sowie der Zuwachs an Elektrofahrzeugen und im Wärmesektor rücken den Ausbau der Strom-Verteilernetze in den Fokus.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, verankert § 14d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine vorausschauende und integrierte Netzausbauplanung durch die Verteilernetzbetreiber (VNB).
VNB sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Netzausbauplan für ihr Elektrizitätsverteilernetz zu erstellen und der Bundesnetzagentur (als Regulierungsbehörde) vorzulegen. Erstmals muss dies gemäß aktueller Gesetzeslage bis zum 31. Oktober 2026 erfolgen; danach alle zwei Jahre jeweils zum 31. Oktober.
Dieser Netzausbauplan soll den mittel- und langfristigen Bedarf an Netzoptimierung, Verstärkung, Erneuerung und Ausbau aufzeigen. Wichtig ist, dass der Plan auf einem Regionalszenario basiert (siehe unten), um eine integrierte und vorausschauende Netzplanung sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur kann Vorgaben zum Inhalt und zur Form machen und bei Bedarf Anpassungen des Szenarios oder des Plans verlangen.
Alle Angaben müssen so aufbereitet sein, dass ein sachkundiger Dritter nachvollziehen kann, welche Netzkapazitätsänderungen, Alternativen zu den Maßnahmen, verbleibende Flexibilitätsbedarfe und voraussichtliche Kosten mit dem Plan einhergehen.
Die Bundesnetzagentur kann per Festlegung (§ 29 Abs. 1 EnWG) weitere Details zu den Anforderungen bestimmen – beispielsweise wurde angekündigt, einheitliche Formate oder Vorgaben für die Datenerhebung und Darstellung festzulegen, um die Vergleichbarkeit der Pläne zu erhöhen (eine entsprechende Festlegungskompetenz ist in § 14d Abs. 5 EnWG gegeben).
Grundsätzlich alle Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind von § 14d EnWG erfasst. Allerdings nimmt das Gesetz kleinere VNB aus: Für Netzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden gelten die Pflichten aus § 14d Abs. 1-4, 6 und 7 nicht, es sei denn, sie waren in den letzten zwei Jahren gezwungen, über 3 % der potenziellen Stromerzeugung aus Wind- oder Solaranlagen aufgrund von Netzengpässen abzuregeln.
Diese Ausnahmeregelung stellt sicher, dass kleine Netzbetreiber ohne erhebliche Engpassprobleme nicht über Gebühr belastet werden.
Auch diejenigen VNB, die selbst keinen eigenen Netzausbauplan erstellen müssen (also <100.000 Kunden und ohne 3%-Abregelung), haben Pflichten: Sie müssen bestimmte Netzdaten (Netzkarten und Prognosedaten gemäß § 14d Abs. 4 Nr. 1 und 2 EnWG) an ihren jeweils vorgelagerten Netzbetreiber übermitteln. Auf diese Weise fließen die Daten der unteren Netzebenen in die Planung der übergeordneten Netzbetreiber ein.
Überhaupt ist § 14d von dem Gedanken der Koordination geprägt: Die größeren VNB stimmen sich innerhalb jeder Region über die anzuliefernden Daten und deren Anforderungen ab und geben den kleineren VNB Gelegenheit zur Stellungnahme dazu.
Darüber hinaus müssen alle VNB zumindest ihren Netznutzern auf Mittel- und Hochspannungsebene sowie den Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit geben, zu den jeweiligen Netzausbauplänen Stellung zu nehmen.
Dieses Anhörungsrecht der direkt Betroffenen sorgt für Transparenz und Beteiligung – beispielsweise können große Industriekunden oder die benachbarten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Hinweise zu den geplanten Maßnahmen geben.
VNB sollten vor allem zwei Daten im Auge behalten: 31. Dezember 2025 (Abschluss Regionalszenarien 2025) und 31. Oktober 2026 (Abgabe und Veröffentlichung der Netzausbaupläne 2026).
Dieser Rhythmus wiederholt sich im Zwei-Jahres-Takt. Übergangsweise haben die meisten großen VNB bereits 2024 einen Netzausbauplan veröffentlicht (NAP 2024), der jedoch der Orientierung diente; die gesetzlichen Pflichten greifen verbindlich erst mit dem Stichtag 2026.
Ein zentrales Element der Umsetzung ist die Bildung von Planungsregionen. Gemäß § 14d Abs. 2 EnWG haben die VNB Deutschland in geografisch abgrenzbare, zusammenhängende Regionen aufgeteilt und innerhalb dieser Regionen ihre Planungsgrundlagen aufeinander abgestimmt.
In der Praxis haben sich bereits sechs Planungsregionen gebildet, in denen die Verteilnetzbetreiber zusammenarbeiten. Jeder Verteilnetzbetreiber gehört einer dieser Regionen an. Innerhalb der Region erstellen die beteiligten VNB gemeinsam ein Regionalszenario (unter Einbeziehung des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers).
Quelle VNB digital, https://www.vnbdigital.de/service/region
Inhaltlich fließen hier Prognosen zu Erzeugungs- und Lastanschlüssen, erwarteten Einspeisungen und Entnahmen sowie sektorale Annahmen (z. B. Ausbau der E-Mobilität laut Verkehrsministerium, Wärmewende im Gebäudesektor auf Basis kommunaler Wärmeplanungen) ein.
VNB müssen ihre Netzdaten digital aufbereiten – insbesondere Netzmodelle sowie Last- und Einspeiseprognosen. Viele Netzbetreiber haben hierfür bereits GIS-gestützte Netzpläne und digitale Planungstools im Einsatz.
Laut Bundesnetzagentur sind große VNB bei digitalen Netzplänen schon relativ weit, während in niedrigeren Spannungsebenen (v. a. Niederspannung) die Beobachtbarkeit und Datenerhebung teils noch ausgebaut werden muss. Hier spielen Smart-Meter-Daten und Netzsensoren künftig eine Rolle, um Lastspitzen durch E-Mobilität oder Wärmepumpen genauer prognostizieren zu können.
Gemeinsame Internetplattform (§ 14e EnWG): Für die Veröffentlichung und den Austausch der Ergebnisse haben die VNB eine gemeinsame Internetplattform eingerichtet. Diese ist unter der Adresse vnbdigital.de erreichbar. Auf dieser Plattform werden bereits die Regionalszenarien der sechs Planungsregionen sowie die individuellen Netzausbaupläne der VNB veröffentlicht.
Aus Sicht eines Verteilnetzbetreibers stellt sich die Umsetzung von § 14d EnWG in etwa wie folgt dar:
Traditionell veröffentlichte die BNetzA einen Bericht „Zustand und Ausbau der Verteilernetze“, der die gemeldeten Daten zusammenfasste. Seit 2024 verzichtet sie jedoch auf einen separaten PDF-Bericht; stattdessen werden die Ergebnisse fortlaufend in Form von Artikeln auf der Datenplattform SMARD.de veröffentlicht. Damit werden die gewonnenen Erkenntnisse zeitnah und öffentlich verfügbar gemacht („Energiemarkt Aktuell“ auf SMARD).
§ 14d EnWG bringt für Verteilnetzbetreiber einen klaren Fahrplan: Netzausbaupläne müssen regelmäßig erstellt, transparent veröffentlicht und auf konsistenten Regionalszenarien aufgebaut werden. Damit rücken Datenqualität, Prognosefähigkeit und digitale Prozesse ins Zentrum der Netzplanung.
Hier setzt envelio mit der Intelligent Grid Platform (IGP) an: Die Software ermöglicht es, Netzmodelle zu digitalisieren, Engpässe automatisiert zu identifizieren und belastbare Forecasts zu Last- und Einspeiseentwicklungen zu erstellen.
Im Zusammenspiel mit § 14d EnWG bedeutet das: Netzausbaupläne basieren nicht nur auf Vergangenheitsdaten und vereinfachten Szenarien, sondern auf realitätsnahen Forecasts, die konkrete Handlungsempfehlungen liefern.
Und wir sind uns sicher: In Zukunft werden VNB durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) die besten Ausbaumaßnahmen bestimmen können.
So entsteht eine fundierte Grundlage für strategische Investitionsentscheidungen – und für die Integration von Flexibilitäten nach § 14c EnWG und der Steuerungsmechanismen nach § 14a EnWG.
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