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Der Ausbau erneuerbarer Energien schreitet in Deutschland rasant voran – insbesondere durch Photovoltaikanlagen im Verteilnetz. Doch mit dem Zubau dezentraler Einspeiser steigen auch die Herausforderungen für die Netzstabilität. Erzeugung und Verbrauch müssen in Echtzeit im Gleichgewicht bleiben – ansonsten drohen Überlastungen, Versorgungsengpässe oder sogar Blackouts.
Bisher fehlten systematische Mechanismen, um die tatsächliche Fernsteuerbarkeit von Erzeugungs- und Speicheranlagen regelmäßig zu überprüfen. Genau hier setzt der neue § 12 EnWG an: Er verpflichtet Netzbetreiber dazu, jährlich den Nachweis zu erbringen, dass angeschlossene steuerbare Anlagen auch tatsächlich auf Steuerbefehle reagieren können.
Der Steuerbarkeitscheck ist dabei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentrales Instrument zur Umsetzung von § 9 EEG, welcher ab 2025/2026 die aktive Steuerung dieser Anlagen regelt. Insofern gilt § 12 als Test- und Vorbereitungsmechanismus für den Netzbetrieb der Zukunft – digital, steuerbar, resilient.
Der novellierte § 12 EnWG (Absätze 2a–2h) bildet seit 2025 den regulatorischen Rahmen für die jährlichen Steuerbarkeitschecks. Alle Verteilnetzbetreiber – unabhängig von Größe oder Region – sind verpflichtet, einmal jährlich alle steuerbaren Erzeugungs- und Speicheranlagen in ihrem Netzgebiet zu testen.
Wesentliche Eckpunkte:
Das Gesetz legt detaillierte Anforderungen zur Testmethodik, Fristen, technischen Voraussetzungen und Datenverarbeitung fest. Die vier ÜNB haben dazu einheitliche Leitlinien veröffentlicht, die als verbindliche Umsetzungsgrundlage für alle Netzbetreiber gelten.
Bildquelle: Leitlinien Steuerbarkeitscheck
Nur Anlagen, die vor dem 1. Mai ans Netz angeschlossen wurden, unterliegen der Testpflicht im jeweiligen Jahr. Die Durchführung des Steuerbarkeitschecks folgt einem jährlich wiederkehrenden Prozess, der klar terminlich definiert ist:
Diese Prozesskette stellt sicher, dass alle Netzebenen – vom Anschlussnetzbetreiber bis zum Übertragungsnetzbetreiber – vollständig eingebunden sind und eine bundesweit konsistente Datenbasis entsteht.
Die Erhebungsformate und technischen Schnittstellen werden zentral über das Portal netztransparenz.de bereitgestellt.
Grundsätzlich unterliegen nur Einspeiser und Speicher der Testpflicht – reine Verbrauchsanlagen sind ausgenommen.
Von der Testpflicht betroffen sind alle Erzeugungs- und Speicheranlagen, die entweder:
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht zusätzlich auch für Anlagen < 100 kW, sofern sie steuerbar sind.
Im Jahr 2025 sind Blindleistungstests noch nicht verpflichtend. Dennoch müssen VNBs bei jedem Test angeben:
Der Gesetzgeber plant, ab 2026 eine Pflicht zur Blindleistungsprüfung einzuführen. Damit würde nicht nur die Wirkleistung, sondern auch die Spannungshaltung durch steuerbare Anlagen systematisch überprüft.
Unsere Empfehlung: Schon 2025 relevante Daten erfassen, um auf frühzeitig aufkommende Anforderungen vorbereitet zu sein.
Alle Ergebnisse der durchgeführten Steuerbarkeitschecks müssen einheitlich dokumentiert werden – unabhängig davon, ob der Test erfolgreich war oder nicht. Auch Fälle, in denen ein Test nicht möglich war (z. B. technische Störung, Anlagen nicht erreichbar), sind zu erfassen.
Für die Übermittlung der Ergebnisse ist der von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) bereitgestellte Erhebungsbogen (PDF-Format) zu nutzen. Der Datenaustausch erfolgt über die Datenportale der ÜNB.
Die jeweils vorgelagerten Netzbetreiber sind verpflichtet, die Testergebnisse der ihnen unterlagerten VNBs zu überprüfen. Dabei werden folgende Fragen gestellt
Die Plausibilisierungsergebnisse fließen in den Jahresbericht der ÜNB ein, der an die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das BMWK übermittelt wird.
Die Durchführung der Tests ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzlich verpflichtende Maßnahme. Bei Nichteinhaltung oder fehlgeschlagenem Nachweis kann es zu erheblichen Konsequenzen kommen:
Hinweis: Der Steuerbarkeitscheck prüft nur den Status quo – es besteht keine neue Pflicht zur technischen Nachrüstung, wohl aber zur Nachweiserbringung.
Mit dem Start der Steuerbarkeitschecks 2025 – umgangssprachlich auch "Anlagen-TÜV" – beginnt die schrittweise Umsetzung eines neuen, digital gesteuerten Netzbetriebs. Ab 2026 kommen neue Anforderungen hinzu:
Mit dem Steuerbarkeitscheck nach § 12 EnWG beginnt eine neue Phase im digitalen Netzbetrieb: Netzbetreiber erhalten erstmals eine systematische Möglichkeit, die tatsächliche Steuerbarkeit dezentraler Anlagen zu prüfen – und damit aktiv zur Netzstabilität beizutragen.
Die jährlichen Tests schaffen Transparenz, sind zentraler Baustein für die Umsetzung von Redispatch 2.0 und bereiten den Weg für die operative Steuerung nach § 9 EEG. Wer sich frühzeitig vorbereitet, reduziert nicht nur regulatorische Risiken, sondern legt auch die Grundlage für einen zukunftsfähigen Netzbetrieb.
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