Was sind Flexible Netzanschlüsse – „Flexible Connection Agreement“ (FCA)?
Durch flexible Netzanschlussvereinbarungen erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, die Einspeiseleistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf einen definierten Maximalwert und/oder bestimmte Zeitfenster zu begrenzen.
Auf diese Weise lassen sich Anlagen an Netzverknüpfungspunkten integrieren, die unter herkömmlichen Bedingungen nicht – oder nur nach umfangreichen Netzverstärkungen – verfügbar wären. Auch verschiedene Anlagentypen können sich denselben Netzanschlusspunkt teilen, ohne dass die Infrastruktur auf die Maximalleistung aller Beteiligten ausgelegt sein muss.
Solche Vereinbarungen können die Einspeisung auf einen festgelegten Maximalwert, auf spezifische Zeitfenster oder ereignisorientierte Begrenzung festlegen.
Beispiele:
- Eine Batterie darf an Werktagen zwischen 13:00–14:00 Uhr nur mit 1 MW statt 5 MW laden.
- Eine große PV-Anlage darf grundsätzlich mit 5 MW einspeisen, muss jedoch in bis zu 100 Stunden pro Jahr die Einspeisung auf 60 % begrenzen – etwa bei prognostizierten Engpässen im Netz.
- Zwei Anlagen teilen sich einen Netzanschlusspunkt und koordinieren ihre Einspeisung gegenseitig.
Ziel ist es, trotz begrenzter Netzkapazitäten mehr Anschlussgesuche zu ermöglichen, ohne dass es zu Engpässen oder überdimensionierten Ausbaumaßnahmen kommt.
In Deutschland wurde das Konzept der flexiblen Netzanschlussvereinbarungen durch gesetzliche Regelungen wie § 8a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und § 17 Absatz 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt. Diese Bestimmungen schaffen einen rechtlichen Rahmen für FCAs und ermöglichen es Netzbetreibern, unter bestimmten Voraussetzungen flexible Anschlussbedingungen anzubieten.
In Europa spricht man von „Flexible Connection Agreement“ (FCA)
Auf europäischer Ebene wurde der Begriff „Flexible Connection Agreement“ in der Richtlinie (EU) 2024/1711 definiert.
Dort wird ein FCA als eine Reihe vereinbarter Bedingungen für den Anschluss elektrischer Kapazitäten an das Netz beschrieben, die Bedingungen zur Begrenzung und Steuerung der Einspeisung und des Bezugs von Elektrizität aus dem Übertragungs- oder Verteilnetz enthalten.
Das Konzept der FCAs bietet eine Lösung für die Herausforderungen, die mit der Integration erneuerbarer Energien und der begrenzten Netzkapazität verbunden sind.
Unterschiede zwischen FCA und § 9 EEG
Zwischen Flexible Connection Agreements (FCA) und § 9 EEG bestehen einige Parallelen, aber auch wichtige Unterschiede. Hier ist eine Übersicht:
Merkmal | §9 EEG | FCA (Flexible Connection Agreement) |
Anwendungsbereich | Betrifft bereits bestehende Anlagen | Wird zur Vermeidung von Ablehnungen bei neuen Anschlussanfragen genutzt |
Rechtsgrundlage | Gesetzlich geregelt im EEG (z. B. §9 Abs. 1 bis 3 EEG) | Vertraglich freiwillig, gesetzlich ermöglicht (§8a EEG, §17 EnWG) |
Zielsetzung | Dauerhafte vollständige oder teilweise Begrenzung der Einspeisung zur Netzsicherheit | Ermöglichung eines Netzanschlusses trotz temporärer Engpässe |
Zielgruppe | Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 7 Kilowatt und ≤ 100 Kilowatt | Projektentwickler, Großverbraucher, Speicher, PV im MW-Bereich |
Verbindlichkeit | Gesetzlich vorgeschrieben bei Einspeisern ab bestimmter Anlagengröße | Freiwillige Vereinbarung |
Standardisierung | Bundesweit gesetzlich geregelt | Noch nicht standardisiert – projektbezogen |
FAQ rund um Flexible Netzanschlüsse / FCA
Für wen sind flexible Netzanschlüsse relevant?
Flexible Netzanschlüsse sind insbesondere interessant für:
- Projektentwickler im Bereich erneuerbare Energien (PV, Wind, Speicher)
- Gewerbe- und Industriebetriebe mit hohen Last- oder Einspeisewerten
- Verteilnetzbetreiber, die Anschlussanfragen aktuell oft ablehnen müssen
- Betreiber von Ladeinfrastruktur, H2-Elektrolyseuren oder Flexibilitätslösungen
In der Regel geht es um Leistungsbereiche ab mehreren 100 kW bis in den MW-Bereich, insbesondere auf der Mittel- und Hochspannungsebene.
Warum flexible Netzanschlüsse?
Die Energiewende verändert die Anforderungen an das Stromnetz grundlegend:
- Elektrifizierung von Verkehr, Wärme und Industrie
- Dezentrale Einspeisung aus Erneuerbaren
- Engpässe in Bestandsnetzen
- lange Planungs- und Bauzeiten für Netzausbau
Gleichzeitig wächst der Druck, neue Anlagen schnell und unkompliziert anzuschließen. Flexible Netzanschlüsse bieten hier einen intelligenten Mittelweg: Sie ermöglichen mehr Anschlusskapazität ohne sofortigen Netzausbau – unter technisch und rechtlich definierten Randbedingungen.
Welche Chancen entstehen durch FCAs?
Flexible Netzanschlüsse schaffen nicht nur Kapazität, sondern auch neue Möglichkeiten:
- Mehr Anlagen anschließbar → Beitrag zu Klimazielen
- Bessere Netztransparenz durch neue Daten und Prozesse
- Neue Preismodelle und differenzierte Anschlussbedingungen
- Imagegewinn durch proaktive Lösungen für Netz- und Energiewendeprobleme
- Zeitlicher Puffer für Netzausbau
Welche Herausforderungen für Netzbetreiber gibt es?
Trotz der Vorteile gibt es für Verteilnetzbetreiber noch zahlreiche offene Punkte:
- Fehlende Standardisierung: Prozesse und Kriterien sind uneinheitlich oder nicht vorhanden.
- Manueller Aufwand: Die Analyse von Lastgängen, Profilen und Varianten ist aufwendig.
- Regulatorische Unsicherheit: Zwar gibt es erste gesetzliche Grundlagen (§ 8a EEG, § 17 EnWG), doch viele Details sind unklar.
- Kundendialog: Ohne digitale Tools ist die Kommunikation mit Anschlussnehmern schwer skalierbar.